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   BGH, 13.06.2000 - 4 StR 179/00   

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https://dejure.org/2000,3670
BGH, 13.06.2000 - 4 StR 179/00 (https://dejure.org/2000,3670)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2000 - 4 StR 179/00 (https://dejure.org/2000,3670)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2000 - 4 StR 179/00 (https://dejure.org/2000,3670)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch - Minder schwerer Fall - Einzelstrafe - Strafrahmen - Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 176 Abs. 1 2. Alt.; ; StGB § 38 Abs. 2 2. Halbs.; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 176

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2, Abs. 3, § 176
    Generalprävention und fehlende Unrechtseinsicht als Strafzumessungserwägungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 74
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 13.06.2000 - 4 StR 179/00
    Damit lastet das Landgericht dem Angeklagten im Ergebnis das Fehlen von Milderungsgründen (vgl. BGHSt 34, 345, 350) an und wertet zu seinem Nachteil, daß er die abgeurteilten Taten überhaupt begangen hat, anstatt davon Abstand zu nehmen.
  • BGH, 08.11.1995 - 2 StR 527/95

    Hartnäckiges Leugnen - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 13.06.2000 - 4 StR 179/00
    Ein zulässiges Verteidigungsverhalten des ganz oder teilweise bestreitenden Angeklagten darf grundsätzlich nicht straferschwerend berücksichtigt werden, so wie es auch fehlerhaft ist, in diesem Zusammenhang fehlende "tiefere Einsicht des Angeklagten und Reue für seine Taten" (UA 35) zu seinen Ungunsten zu werten (st. Rspr., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 17).
  • BGH, 25.08.1989 - 3 StR 286/89

    Verwerfung des Strafausspruchs wegen fehlerhaftem Vorhalten des Begehens einer

    Auszug aus BGH, 13.06.2000 - 4 StR 179/00
    Dies ist unzulässig (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14).
  • BGH, 28.08.2018 - 4 StR 320/18

    Grundsätze der Strafzumessung (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung

    Gleiches gilt auch für die beiden Schwestern, die Geschädigten M. und S. Z. .' Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Landgericht dem Angeklagten unzulässiger Weise (§ 46 Abs. 3 StGB) den Strafzweck des § 176 StGB, der in dem Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung des Kindes liegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 1998 - 4 StR 300/98, StV 1998, 656; vom 13. Juni 2000 - 4 StR 179/00, StV 2002, 74, 75; vom 20. August 2003 - 2 StR 285/03, NStZ-RR 2004, 41; vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 379/13), strafschärfend angelastet hat.
  • BGH, 20.08.2003 - 2 StR 285/03

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Strafzumessung; Doppelverwertungsverbot);

    Diese Ausführungen lassen besorgen, daß das Landgericht dem Angeklagten unzulässigerweise (§ 46 Abs. 3 StGB) den Strafzweck des § 176 StGB, der in dem Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung des Kindes liegt (st. Rspr. vgl. BGH StV 2002, 74; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 176 Rdn. 2), strafschärfend angelastet hat.
  • BGH, 28.11.2023 - 3 StR 377/23

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK ;

    Hiermit wird letztlich in nicht zulässiger Weise das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes negativ gewertet (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Juni 2000 - 4 StR 179/00, StV 2002, 74, 75).
  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 194/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Anwendung des

    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Landgericht dem Angeklagten unzulässigerweise (§ 46 Abs. 3 StGB) den Strafzweck des § 176 StGB, der in dem Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung des Kindes liegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 1998 - 4 StR 300/98, StV 1998, 656; vom 13. Juni 2000 - 4 StR 179/00, StV 2002, 74, 75; vom 20. August 2003 - 2 StR 285/03, NStZ-RR 2004, 41; vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 379/13, juris Rn. 8; vom 26. August 2018 - 4 StR 320/18, juris Rn. 5), strafschärfend angelastet hat.
  • BGH, 15.10.2013 - 3 StR 282/13

    Fehlende Feststellungen zum Vorsatz beim schweren sexuellen Missbrauch eines

    Ein zulässiges Prozessverhalten des bestreitenden Angeklagten darf aber nicht zu seinen Lasten berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2000 - 2 StR 401/00, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Strafzumessung 4; vgl. auch Beschluss vom 13. Juni 2000 - 4 StR 179/00, StV 2002, 74 f.).
  • BGH, 29.08.2012 - 4 StR 322/12

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (fehlende Feststellungen; strafschärfende

    Da der Angeklagte aber lediglich den Besitz von Haschisch und Marihuana zum Eigenkonsum eingeräumt, die Absicht der gewinnbringenden Veräußerung und damit den Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jedoch bestritten hat, durften ihm fehlende Schuldeinsicht und fehlende innere Abkehr von der Tat nicht zum Vorwurf gemacht werden (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12, StraFo 2012, 281; Beschluss vom 25. April 1997 - 3 StR 25/97, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 24 mwN; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2000 - 4 StR 179/00, bei Pfister NStZ-RR 2000, 353, 362 mwN).
  • OLG Koblenz, 24.01.2005 - 2 Ss 336/04

    Strafzumessung: Notwendige Erörterungen bei Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne

    Dies gilt nicht nur für das Leugnen einer Tat, sondern auch dann, wenn der Angeklagte lediglich versucht, die Tat in einem für ihn günstigeren Licht erscheinen zu lassen, und zwar selbst dann, wenn das Gericht seinen Rechtsstandpunkt letztlich nicht teilt (vgl. BGH in StV 2002, 74 und bei Detter in NStZ 2002, 132, 133 sowie in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 5; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 46 Rdn. 51; BGHSt 3, 199).
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